Zahlungsbedingungen Starworld/Paintball Twente – Enschede
1. Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – mittels eines gesetzlichen Zahlungsmittels am Standort von Starworld/Paintball Twente oder durch Überweisung des fälligen Betrags auf das Bank- oder Girokonto im Namen von Starworld/Paintball Twente in Enschede.
2. Bitte zahle bar. Wenn du auf Rechnung bezahlen möchtest, fällt hierfür eine einmalige Gebühr von 27,50 € an. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung 12,50 € in Rechnung gestellt.
Wenn vorab vereinbart wird, dass du auf Rechnung bezahlen möchtest, werden hierfür keine Kosten berechnet.
3. Starworld/Paintball Twente ist berechtigt, vom Auftraggeber bzw. Teilnehmer eine Anzahlung auf den in der Bestätigung genannten Gesamtbetrag zu verlangen. Die Anzahlung entspricht 75 % des Gesamtbetrags. Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum geleistet werden und muss in jedem Fall vor Beginn der Aktivität auf dem Bank- oder Girokonto von Starworld/Paintball Twente in Enschede eingegangen sein.
4. Nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Auftraggeber bzw. Teilnehmer in Verzug; der Auftraggeber schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den fälligen Betrag.
5. Des Weiteren ist der Auftraggeber bzw. Teilnehmer verpflichtet, außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der Forderung zu erstatten, es sei denn, dieser Betrag ist unbillig.
6. Variable Kosten wie zusätzliches Catering, zusätzliche Aktivitäten, Transportkosten, Konsumationen usw., die während aller Aktivitäten anfallen, werden – sofern nicht anders vereinbart – dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.
7. Starworld/Paintball Twente ist berechtigt, von diesen Zahlungsbedingungen abzuweichen.
Bedingungen, Datenschutz und Disclaimer
Artikel 1. Definitionen
1. In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
Auftraggeber: der Vertragspartner von Starworld/Paintball Twente; Teilnehmer an unseren Aktivitäten.
Auftragnehmer: Starworld/Paintball Twente
Teilnehmer: Person, die im Namen des Auftraggebers an Aktivitäten von Starworld/Paintball Twente teilnimmt.Artikel 2. Gültigkeit dieser Bedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Vertrag, jede Lieferung und jede zu erbringende Dienstleistung von Starworld/Paintball Twente (dem Auftragnehmer) gegenüber Dritten (dem Auftraggeber), sofern von diesen Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich durch die Parteien abgewichen wurde.
Artikel 3. Angebote
1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote von Starworld/Paintball Twente freibleibend.
2. Die Angebote von Starworld/Paintball Twente sind 30 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Starworld/Paintball Twente ist nur dann an die Angebote gebunden, wenn deren Annahme durch den Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird. Die in den genannten Angeboten aufgeführten Preise verstehen sich inklusive MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Artikel 5. Änderung des Vertrags
1. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Starworld/Paintball Twente schriftlich bestätigt wurden.
2. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass für eine ordnungsgemäße Durchführung eine Änderung oder Ergänzung der zu verrichtenden Arbeiten notwendig ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen ändern.
3. Wenn die Sicherheit von Teilnehmern oder Mitarbeitern dies erforderlich macht, ist Starworld/Paintball Twente berechtigt, die Durchführung des Programms sofort anzupassen oder zu stornieren.
4. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Starworld/Paintball Twente wird den Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informieren.
5. Im Falle einer Stornierung auf Grundlage von Art. 5.3 ist Starworld/Paintball Twente zu keiner anderen Leistung verpflichtet als zur Durchführung an einem, in Absprache mit dem Auftraggeber näher zu bestimmenden, neuen Datum.
Artikel 7. Stornierung
1. Eine Stornierung nach der Reservierung kann telefonisch, per Einschreiben oder per E-Mail erfolgen.
2. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Programmbeginn einer bestätigten Buchung schuldet der Auftraggeber 0 % des Gesamtbetrags der betreffenden Buchung.
3. Bei einer Stornierung innerhalb von 6 bis 3 Tagen vor Programmbeginn schuldet der Auftraggeber 50 % des Gesamtbetrags der betreffenden Buchung.
4. Bei einer Stornierung innerhalb von 3 bis 1 Tag(en) vor Programmbeginn schuldet der Auftraggeber 70 % des Gesamtbetrags der betreffenden Buchung.
5. Bei einer Stornierung am Tag des Programmbeginns schuldet der Auftraggeber 100 % des Gesamtbetrags der betreffenden Buchung.
Artikel 8. Beschwerden und Reklamationen
1. Beschwerden über erbrachte Dienstleistungen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen schriftlich an Starworld/Paintball Twente gemeldet werden.
2. Soweit die Art der Beschwerde dies zulässt, wird Starworld/Paintball Twente die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen bearbeiten.
3. Das Einreichen von Beschwerden und/oder Reklamationen entbindet den Auftraggeber nicht von den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen.
Artikel 9. Zahlung
1. Die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, in jedem Fall jedoch spätestens vor Beginn des Programms, auf eine von Starworld/Paintball Twente anzugebende Weise und in der Währung, in der die Rechnung gestellt wurde.
2. Nach Ablauf der gesetzten Frist befindet sich der Auftraggeber unmittelbar in Verzug.
3. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Auftraggeber auf den Rechnungsbetrag einen Betrag von 27,50 € pro Mahnung. Diese wird alle 2 Wochen versendet.
4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Auftraggebers sind die Forderungen von Starworld/Paintball Twente und die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Starworld/Paintball Twente sofort fällig.
5. Alle Kosten der Beitreibung, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, gehen zu Lasten des Auftraggebers, wobei die außergerichtlichen Beitreibungskosten auf mindestens 15 % der Hauptsumme mit einem Minimum von 70 Euro festgelegt werden.
6. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug oder Aufrechnung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Zahlung aufzuschieben, falls der Auftraggeber eine Forderung gegen Starworld/Paintball Twente besitzt oder zu besitzen vorgibt.
Artikel 10. Endabrechnung
1. Eventuell anfallende Zusatzkosten wie Konsumationen, von Teilnehmern verursachte Schäden und Sonstiges werden dem Auftraggeber nachträglich auf Basis einer Nachkalkulation in Rechnung gestellt.
2. Auf diese Rechnung finden die in Art. 9 genannten Zahlungsbedingungen Anwendung.
Artikel 11. Haftung
1. Die Teilnahme an Programmen von Starworld/Paintball Twente erfolgt vollständig auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Hierfür muss zu Beginn deiner Aktivität unterschrieben werden.
2. Starworld/Paintball Twente kann nicht für erlittene Schäden infolge der Teilnahme an einer von Starworld/Paintball Twente organisierten Aktivität haftbar gemacht werden.
3. Eine eventuelle Haftung von Starworld/Paintball Twente ist auf den Betrag der vom Versicherer von Starworld/Paintball Twente geleisteten Zahlung begrenzt.
4. Falls der Versicherer in einem Fall keine Zahlung leistet oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, haftet Starworld/Paintball Twente nicht für etwaige Schäden.
5. Starworld/Paintball Twente haftet niemals für Folgeschäden.
6. Starworld/Paintball Twente kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Handlungen oder Unterlassungen entgegen den Anweisungen von Starworld/Paintball Twente oder deren Instruktoren entstanden sind, bzw. für Fehler, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind.
7. Kosten, die aus Schäden und/oder Zerstörungen durch Teilnehmer resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern sie nicht beim Verursacher selbst beizutreiben sind.
8. Starworld/Paintball Twente haftet niemals bzw. ist nicht verantwortlich für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von persönlichem Eigentum.
9. Starworld/Paintball Twente übernimmt keine Haftung für Schäden, für die ein Entschädigungsanspruch aus einer Versicherung besteht.
Artikel 12. Höhere Gewalt
1. Unter höherer Gewalt wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was diesbezüglich in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen verstanden, ob vorhersehbar oder nicht, auf die Starworld/Paintball Twente keinen Einfluss ausüben kann, durch die Starworld/Paintball Twente jedoch nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Streiks im Betrieb von Starworld/Paintball Twente sind darin eingeschlossen.
2. Während der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen von Starworld/Paintball Twente ausgesetzt.
3. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch Starworld/Paintball Twente aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
4. Wenn Starworld/Paintball Twente bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten bzw. ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen.
Artikel 13. Gutscheine
1. Gutscheine von Starworld/Paintball Twente sind bis spätestens 1 Jahr nach Ausstellungsdatum gültig.
2. Gutscheine von Starworld/Paintball Twente werden erst versendet, nachdem Starworld/Paintball Twente die Zahlung erhalten hat.
3. Starworld/Paintball Twente gewährt keine Rückerstattung für zu spät erhaltene Gutscheine, wenn dies auf die nicht rechtzeitige Annahme von Einschreiben oder auf eine falsche Adressierung infolge nicht korrekt übermittelter Personendaten zurückzuführen ist.
Artikel 14. Verpflichtungen der Teilnehmer
1. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie zum mit Starworld/Paintball Twente vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort anwesend sind. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist Starworld/Paintball Twente in keinem Fall zur Rückerstattung verpflichtet.
2. Die Teilnehmer sind verpflichtet und selbst dafür verantwortlich, die für die Aktivität benötigten Dokumente vorab vorzuzeigen.
3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen von Starworld/Paintball Twente oder von Starworld/Paintball Twente beauftragten Dritten zur Förderung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Arrangements Folge zu leisten, und haften für Schäden, die durch ihr unzulässiges Verhalten verursacht werden, zu beurteilen nach dem Maßstab des Verhaltens eines korrekten Teilnehmers.
4. Ein Teilnehmer, der eine solche Störung oder Belästigung verursacht oder verursachen kann, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Arrangements dadurch ernsthaft erschwert wird oder werden kann, kann von Starworld/Paintball Twente von der (weiteren) Teilnahme am Arrangement ausgeschlossen werden. Alle daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Artikel 15. Sonstiges
1. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl als vereinbart erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung.
2. Ohne vorherige Zustimmung von Starworld/Paintball Twente ist es nicht gestattet, von Starworld/Paintball Twente veröffentlichte oder bereitgestellte Informationen zu übernehmen.
Artikel 16. Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten aus Angeboten, Verträgen, Lieferungen und erbrachten Dienstleistungen unterliegen dem Urteil des nach dem Gesetz zuständigen Gerichts des Bezirks des Wohn- oder Geschäftssitzes von Starworld/Paintball Twente.
Artikel 17. Anwendbares Recht
Auf jeden Vertrag zwischen Starworld/Paintball Twente und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung.
Bedingungen Buggytour
Haftung
Alle Buggys sind haftpflichtversichert. Während einer Fahrt in unseren Standard-Buggys hast du eine Selbstbeteiligung von 350,00 €. Du bist verpflichtet, eine Pauschale von 5,00 € p. P. für eventuelle Schäden über diesem Betrag zu zahlen.
Während einer Fahrt in unseren VW-Buggys hast du eine Selbstbeteiligung von 500,00 €. Du bist verpflichtet, eine Pauschale von 5,00 € p. P. für eventuelle Schäden über diesem Betrag zu zahlen.
Hinweis: Auf Kleidung und/oder Schuhwerk können Öl- und/oder Fettflecken gelangen, bitte berücksichtige dies.
Artikel 1
Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter den Buggy in gutem Zustand erhalten hat. Es wird davon ausgegangen, dass Paintball Twente den Buggy in gutem Zustand abgeliefert hat. Daher muss vor Beginn eine Kaution hinterlegt werden. Diese Kaution erhältst du nach dem Mietzeitraum zurück, wenn der Buggy im gleichen Zustand wie bei Erhalt zurückgegeben wird. Die Kaution beträgt insgesamt 150,– €.
Artikel 2
a. Der Mieter haftet für Schäden infolge von Diebstahl sowie für alle sonstigen Schäden, gleich welcher Art und Ursache, die am gemieteten Buggy verursacht wurden oder entstanden sind, unabhängig davon, ob dies die Folge eines Verschuldens des Mieters oder Dritter ist. Der Mieter wird die daraus resultierenden Reparaturkosten sowie die Kosten für Ersatz, einschließlich beschädigter Teile, spätestens am vereinbarten Rückgabedatum des Buggys in bar an Paintball Twente zahlen.
b. Der Mieter erklärt, dass alle Personen aus der von ihm reservierten Gruppe die Mietbedingungen zur Kenntnis genommen haben. Das Fahren eines Buggys ist nur Personen ab 16 Jahren gestattet, die im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind.
Artikel 3
Mieter und Mitmieter tragen die volle gesetzliche Haftung für alle Schäden, die durch oder aufgrund des Mieters und der Mitmieter mit dem Mietobjekt an sich selbst und/oder an Dritten verursacht werden, und stellen den Vermieter vollständig frei.
Artikel 4
Paintball Twente ist berechtigt, etwaige fällige Entschädigungen mit der eventuell hinterlegten Kaution zu verrechnen, unbeschadet des Rechts von Paintball Twente auf zusätzliche Entschädigung.
Artikel 5
Paintball Twente ist jederzeit berechtigt, den gemieteten Buggy bei vermutetem Missbrauch einzuziehen.
Artikel 6
Bei Diebstahl haftet der Mieter für den Neuwert des Buggys in Höhe von 2.500,– €, da dieser von Paintball Twente nicht versichert ist. Der Mietausfall ist darin nicht enthalten.
Artikel 7
Der Mieter wird den ihm vermieteten Buggy wie ein ordentlicher Verwalter pflegen und ihn bestimmungsgemäß gebrauchen.
Artikel 8
Dem Mieter ist es nicht gestattet, den gemieteten Buggy Dritten zur Untermiete oder zum Gebrauch zu überlassen oder die Mietrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Artikel 9
Bei einer vorzeitigen Rückgabe bleibt die volle Miete fällig.
Artikel 10
Der Unterzeichner und alle Mitmieter müssen sich während des Mietzeitraums jederzeit an das niederländische Gesetz halten. Neben der Beachtung der Verkehrsregeln und der örtlich geltenden Polizeiverordnung ist Folgendes streng verboten:
a) Der Konsum von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten (die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können) vor und während der Fahrt.
b) Das Überfahren von Bordsteinkanten.
c) Mit den Buggys während der Fahrt gegeneinander zu stoßen.
d) Mehr als 2 Personen zu befördern.
Artikel 11
Das Mieten des Buggys erfolgt auf eigenes Risiko. Paintball Twente haftet nicht für Schäden, die während des Mietzeitraums dem Mieter, Dritten und/oder an Gütern entstehen.
Artikel 12
Bei Zeitüberschreitung gilt pro angefangene Viertelstunde ein Tarif von 2,50 Euro.
Artikel 13
Bei einer Stornierung stellen wir einen Prozentsatz der Mietsumme plus Verwaltungskosten in Rechnung. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Tour ist die volle Mietsumme fällig. Siehe die Zahlungsbedingungen.
Artikel 14
Der Vermieter hat das Recht, bei bestimmten Wetterbedingungen ohne gegenseitige Kosten zu stornieren, wenn die Sicherheit gefährdet ist; dies liegt im Ermessen des Vermieters.“
Paintball-Erklärung (diese wird vorab von den Teilnehmern unterschrieben)
Ich, der Unterzeichner, habe zur Kenntnis genommen, dass das Paintball-Spiel vollständig auf eigenes Risiko
gespielt wird. Ich erkenne an, dass mit dem Paintball-Spielen Risiken verbunden sind und dass
es auf dem Feld gefährliche Objekte geben kann, an denen ich mich verletzen kann, wie
umgestürzte Baumstämme, tote Äste, Gräben, Wasserläufe, scharfe Gegenstände, glatter
Untergrund etc. Daher halte ich mich jederzeit an alle von Starworld/Paintball Twente
gestellten Anforderungen und Sicherheitsregeln. Mir ist bewusst, dass ich vollständig auf eigenes Risiko spiele
und Starworld/Paintball Twente in keiner Weise für
Schäden oder Verletzungen jeglicher Art haftbar machen kann.
Wie vermeidest du körperliche Verletzungen auf dem Spielfeld?
1. Behalte jederzeit deine Maske auf.
2. Nicht rennen.
3. Nicht innerhalb von 5 Metern schießen!
In der Sicherheitszone gelten folgende Regeln:
1. Halte deinen Lauf immer nach unten.
2. Kein Finger am Abzug.
3. Sicherungshebel gedrückt.
4. Grüne Kappe auf dem Lauf!
Buggytour-Erklärung (Diese wird vorab von den Teilnehmern unterschrieben)
Ich, der Unterzeichner, habe zur Kenntnis genommen, dass die Buggytour vollständig auf eigenes Risiko
gefahren wird. Ich erkenne an, dass mit dem Fahren eines Buggys Risiken verbunden sind und dass
es auf der öffentlichen Straße unerwartete / gefährliche Objekte geben kann, an denen ich mich
verletzen kann, wie andere Verkehrsteilnehmer, Gräben, Wasserläufe, Gegenstände auf der Straße, glatte Fahrbahn-
stellen etc. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass es kein Rennen ist und ich mich an die geltenden
Verkehrsregeln halte. Auch das Schneiden oder unverantwortliche Überholen von Mitverkehrsteilnehmern fällt
darunter. Mir ist bewusst, dass ich vollständig auf eigenes Risiko an der Buggytour teilnehme, und wenn durch
rücksichtsloses Handeln meinerseits Schäden oder Verletzungen jeglicher Art verursacht werden,
diese von mir eingefordert werden können.
Daher halte ich mich jederzeit an alle von Starworld/Paintball Twente gestellten Anforderungen und
Sicherheitsregeln und mache Starworld/Paintball Twente hierdurch in keiner Weise haftbar
für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art.
Ich erkläre hiermit, dass ich bei der Teilnahme an der Buggytour keine alkoholischen Getränke
konsumiert habe und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B bin.
Die Kaution beträgt 150,– €.
Wie vermeide ich Unfälle?
1. Überhole deinen Mitbuggyfahrer nicht.
2. Schneide niemanden ab!
3. Halte dich an die geltenden Verkehrsregeln.
4. Halte mindestens 10 Meter Abstand zu deinem Vordermann.
5. Wir empfehlen, festes Schuhwerk und (wetterabhängig) 6. warme Kleidung zu tragen.
7. Es ist strengstens verboten, vor oder während der 8. Buggytour Alkohol zu konsumieren.
9. Die Dauer der Buggytour beträgt etwa 2 Stunden (einschließlich 10. Einweisung und Zwischenstopp).
11. Die Teilnahme an der Buggytour erfolgt für schwangere Frauen auf eigenes Risiko.
Auf unserem Gelände gibt es ein gemütliches Basislager (Safetyzone), in dem zwischen den Spielen Konsumationen getätigt werden können. Wir können auch ein Mittagessen oder ein Barbecue für dich organisieren. Von der Safetyzone aus hat man Blick auf eine der Flaggenfestungen, sodass die Spiele auch mitverfolgt werden können. An unserem Standort gibt es zudem ausreichend Parkmöglichkeiten.
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